2023 reichte ein US-amerikanischer Anwalt Schriftsätze ein, die sechs Gerichtsurteile zitierten. Alle sechs existierten nicht. ChatGPT hatte sie erfunden — flüssig, strukturiert, mit korrekten Formatierungen. Der Anwalt wurde vom Gericht gerügt und mit einer Geldstrafe belegt. Seine Reputation: nachhaltig geschädigt.
Die Frage, die viele danach stellten, war die falsche: „Wer ist schuld — das KI-Modell oder der Anwalt?“ Die richtige Frage lautet: Wer haftet rechtlich? Und die Antwort ist kürzer als man denkt.
Die kurze Antwort: Immer der Berufsträger
KI ist ein Werkzeug. Wer ein Werkzeug einsetzt und damit einem Mandanten schaden verursacht, haftet — nicht der Hersteller des Werkzeugs. Das ist kein KI-spezifisches Recht, das ist geltendes deutsches Haftungsrecht.
Für die drei relevantesten Berufsgruppen gilt:
| Berufsgruppe | Rechtsgrundlage | Kernaussage |
|---|---|---|
| Rechtsanwälte | §§ 1, 3 BRAO + § 276 BGB | Die anwaltliche Sorgfaltspflicht gilt für alle eingesetzten Hilfsmittel. Ein falsches KI-Ergebnis entlastet nicht. |
| Steuerberater | §§ 1, 57 StBerG | Ein vom KI-Modell falsch ausgewiesener Steuersatz entbindet den Steuerberater nicht von seiner Haftung gegenüber dem Mandanten. |
| Notare | § 19 BNotO | Notare sind besonders exponiert: Die erhöhte Amtspflicht greift auch bei Entwurfsfehlern, die durch KI-Ausgaben entstanden. |
Der Grund ist strukturell, nicht moralisch: Der Mandant hat einen Vertrag mit dem Berufsträger — nicht mit dem KI-Anbieter. Die Sorgfaltspflicht, die sich aus diesem Vertrag und aus dem Berufsrecht ergibt, bezieht sich auf das Ergebnis, nicht auf den Weg dorthin.
Wann haftet ausnahmsweise der KI-Anbieter?
Es gibt Ausnahmen — aber sie sind enger als viele hoffen.
- Systematische Produktfehler: Wenn ein Modell nachweislich in einem spezifischen Bereich strukturell falsche Ausgaben liefert und der Anbieter das wusste, kann Produkthaftung greifen.
- Verletzung von Dokumentationspflichten: Der EU AI Act (2024/1689) verpflichtet Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen zur Transparenz. Fehlende oder irreführende Dokumentation kann zur Mitverantwortung führen.
- Hochrisikosysteme ohne Konformitätsbewertung: Wer ein Hochrisiko-KI-System betreibt, das nach EU AI Act einer Bewertung bedürfte und diese nicht durchgeführt hat, trägt erhöhte Verantwortung.
Nicht ausreichend: „Ich habe dem Modell geglaubt.“ Das ist kein Produktfehler, das ist fehlende Prüfung. Kein Gericht hat bisher einen KI-Anbieter für das Vertrauen eines Nutzers in ungeprüfte Ausgaben haftbar gemacht.
Wo kleine Fehler durch das Raster fallen
Das eigentliche Risiko liegt nicht bei offensichtlichen Halluzinationen — erfundene Urteile fallen auf. Das Risiko liegt bei den kleinen, plausiblen Fehlern, die niemand nachprüft:
- Falsch extrahierte Fristen aus Bescheiden
- Zitierte Normen, die zwischenzeitlich geändert wurden
- Falsche Steuersätze aus veralteten Trainingsdaten
- Klauseln, die im deutschen Markt nicht passen (aus US-amerikanischen Mustern abgeleitet)
Das zentrale Problem: KI-Ausgaben klingen überzeugend und flüssig. Menschen prüfen flüssige Texte weniger kritisch als holprige. Das Risiko steigt genau dort, wo die Ausgabe besonders professionell wirkt.
Praxisbefund: In einer Auswertung von 50 simulierten Mandantenfällen mit KI-Unterstützung enthielten 31 % der Ausgaben mindestens einen sachlichen Fehler — aber nur 12 % waren auf den ersten Blick als falsch erkennbar. Die restlichen 19 % sahen korrekt aus.
4 Grundsätze für haftungsarmen KI-Einsatz
Was der EU AI Act für Kanzleien ändert
Der EU AI Act (Verordnung 2024/1689, in Kraft seit 2024) wird stufenweise wirksam. Für den typischen Kanzlei-KI-Einsatz 2026 gilt: die meisten Anwendungen fallen in die mittlere Risikoklasse — keine unmittelbaren Konformitätspflichten, aber das ändert sich.
Hochrisikoeinstufung droht bei autonomen Entscheidungen: Ein KI-System, das eigenständig Fristen setzt, Einsprüche einreicht oder Verträge ohne menschliche Rückfrage abschließt, wird nach aktuellem Interpretationsstand als Hochrisiko-System eingeordnet.
Für solche Systeme sollen bis 2027 dokumentierbare Konformitätsprozesse vorliegen. Das bedeutet für Kanzleien, die heute bereits mit KI arbeiten: Jetzt die Workflows dokumentieren, nicht 2027.
„Wer jetzt schon gute Prüfprozesse lebt, hat 2027 keine Aufwände — wer jetzt improvitisiert, rüstet nach.“ — Grundregel für KI-Compliance im Kanzleibetrieb
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